Grab, Übertragung von Rechten – Antrag
Beim Graberwerb oder der Übertragung von Rechten handelt es sich nicht um den Kauf einer Grabstätte, sondern rein um den Erwerb der Nutzungsrechte. Dieses Recht kann lediglich weitervererbt und nicht verkauft oder verschenkt werden. Hiermit wird das Recht erworben, in der selben Grabstätte beigesetzt zu werden.
Nähere Informationen erhalten sie bei der zuständigen Friedhofsbehörde.
Zuständigkeit und Kontakt
Gernot Bürger
Bürgermeister, Bauhofleitung
Heidemarie Messner
Michaela Ott MA MA
Derzeit Karenz