Abwasserbeseitigung - Kosten und Gebühren in EUR

Kanalanschlussbeiträge (Ergänzungsbeiträge)

Beitragssatz pro Bewertungseinheit inkl. UST2.543,55

Kanalgebühren

Bereitstellungsgebühr pro Bewertungseinheit inkl. UST130,00
Kanalgebühr pro m³ Wasser inkl. UST2,00

Bestattungstarife der Bestattungsanstalt der Gemeinde Krumpendorf am Wörthersee - Kosten und Gebühren in EUR

Die Preise für Bestattung, die über den Rahmen des Tarifes hinausgehen, werden jeweils unter sinngemäßer Anwendung des Tarifes mit dem Bestatter vereinbart.

Leistungen anderer Bestattungsunternehmungen (z. B. Abholung, Überführungen, usw.) werden ohne Zuschlag verrechnet.

Wird die Auswahl des Sarges und der Sargausstattung, etc. dem Bestatter überlassen, so kann die Gemeinde Krumpendorf a. Ws. von den Auftraggebern nicht wegen Verwendung eines zu teuren Sarges bzw. Sargausstattung angefochten werden.

In den Tarifpreisen ist keine Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer wird den Vorschriften entsprechend gesondert ausgewiesen.

In besonders berücksichtigungswürdigen Fällen (soziale Bedürftigkeit) kann über Ansuchen an die Gemeinde Krumpendorf a. Ws. ein Nachlass bis zu 50 % auf die Bestattungstarife gewährt werden.

A) Bestattungsdurchführung

Die angegebenen Preise beziehen sich auf eine Bestattungsdurchführung innerhalb des Friedhofes; ansonsten sind Zuschläge nach Tarifpost C zulässig.
Aufbahrung: Beistellung, Reinigung und Desinfektion der Aufbahrungsgegenstände; Aufbahrung mit Pflanzen, Auf- und Abbahren in der Halle I oder II260,00
Konduktpersonal: Sarg- und Kreuz-, Lampion- oder Kranzträger, Konduktleiter, Konduktführer, Arrangeur, einschl. Uniform u. Beistellung von Tragbahre od. Bahrwagen - Kranzwagen - pro Mann, pro Stunde38,00
Besorgung pro Fall76,00

B) Sonstiges

Bestattungspersonal für sonstige Arbeiten pro Stunde38,00

C) Zuschläge

Hausaufbahrung - Zuschlag zu Tarifpost B 150 %
an Sonn- u. Feiertagen u. werktags von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr100 %
Exhumierungen bis 5 Jahre nach Bestattung100 %
Exhumierungen bis 10 Jahre nach Bestattung50 %
Exhumierungen über 10 Jahre nach Bestattung30 %
Einsargen von verstümmelten Unfalls-, Wasser- u. Selbstmordleichen100 %

Festsaal - Kosten und Gebühren in EUR

Benützungsentgelt für den Festsaal

Die Benützungsentgelte verstehen sich inkl. UST Bei Inanspruchnahme von Ton-, Licht- und Medientechnik sowie der Bühne ist techn. Assistenz mit mind. 1 Stunde verpflichtend vorzusehen.
Halbtagesmiete kleiner Saal140,00
Halbtagesmiete großer Saal200,00
Halbtagesmiete kleiner und großer Saal300,00
Tagesmiete kleiner Saal200,00
Tagesmiete großer Saal350,00
Tagesmiete kleiner und großer Saal450,00
Reinigungspauschale kleiner Saal pro Veranstaltung50,00
Reinigungspauschale großer Saal pro Veranstaltung75,00
Außerordentliche Aufwendungen pro Saal (zusätzliche Säuberungsarbeiten bei starker Verschmutzung)100,00

Ausnahmebestimmungen:

a) Bei Veranstaltungen von ortsansässigen Seniorenvereinen, Veranstaltungen örtlicher politischer Parteien und gemeindeeigene Veranstaltungen wird eine Ermäßigung von 90 % gewährt. Technische Assistenz und außerordentliche Aufwendungen sind jedoch mit dem vorgesehenen Betrag zu entrichten.

b) Für Veranstaltungen die im überwiegenden Interesse der Gemeinde liegen, kann der Bürgermeister einen Nachlass bis 30 % des Benützungsentgeltes gewähren. Außerordentliche techn. Assistenz und außerordentliche Aufwendungen sind jedoch mit dem vorgesehenen Betrag zu entrichten.

c) Bei Veranstaltungen von ortsansässigen Vereinen und Kirchen wird eine Ermäßigung von 80 % gewährt. Technische Assistenz und außerordentliche Aufwendungen sind jedoch mit dem vorgesehenen Betrag zu entrichten.

 

 

Gurtenpflicht - Antrag auf Befreiung - Kosten und Gebühren in EUR

Befreiung von der Gurtenpflicht

Bundesgebühr28,60
Verwaltungsabgabe6,50

Hubschrauber- Außenlandung - Antrag - Kosten und Gebühren in EUR

Feste Gebühren nach dem Gebührengesetz 1957

Antragsgebühr14,30
Gebühren pro Beilage (max. 4 beschriebene Seiten)3,90
Gebühr pro Plan bis Größe A33,90
Gebühr pro Plan größer als A37,80

Verwaltungsabgabe nach der Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983

Gebühr für eine unbestimmte Anzahl von Außenlandungen oder Außenabflügen27,20
Gebühr für eine Außenlandung oder einen Außenabflüg (Einzelfall)6,50

Hunde - Kosten und Gebühren in EUR

Hundeabgabe

für einen Wachhund, jährlich35,00
für einen Hund, der in Ausübung eines Berufes gehalten wird, jährlich35,00
für alle übrigen Hunde, jährlich35,00
Hundemarke - einmalig3,00
Hundemarke bei Verlust - einmalig3,00

Inserate in der Gemeindezeitung - Kosten und Gebühren in EUR

Tarife für Inserate in der Gemeindezeitung

Die Tarife verstehen sich netto zuzüglich 5 % Werbeabgabe und 20 % Mehrwertsteuer.
1 Seite - Einmaliges Inserat900,00
1 - Seite - Bei Buchung von drei Inseraten, je Inserat810,00
1/2 Seite - Einmaliges Inserat450,00
1/2 Seite - Bei Buchung von drei Inseraten, je Inserat405,00
1/3 Seite - Einmaliges Inserat300,00
1/3 Seite - Bei Buchung von drei Inseraten, je Inserat270,00
1/4 Seite - Einmaliges Inserat225,00
1/4 Seite - Bei Buchung von drei Inseraten, je Inserat202,50
1/6 Seite - Einmaliges Inserat150,00
1/6 Seite - Bei Buchung von drei Inseraten, je Inserat135,00

Kindergarten - Kosten und Gebühren in EUR

Verpflegung

Verpflegung pro Monat100,00
Verpflegung pro Tag5,00

Kreativbeitrag

pro Jahr25,00

Sommerkindergarten

Verpflegung pro Woche25,00

Marina - Kosten und Gebühren in EUR

Tarife inkl. UST für die Benutzung eines Liegeplatzes (Benutzungsdauer laut Festlegung in der Hafenordnung) in den Marina-Anlagen Koschatpark, Terrassenareal (West) und Aichenrainer (Ost), sowie Strompauschalen.

Koschatpark

Liegeplatz Nr. A1 - A121.103,00
Liegeplatz Nr. B1 - B41.839,00

Terrassenareal (West)

Liegeplatz Nr. A01 - A9, B01, B1, B20, B21, C01, C1, C20, C211.471,00
Liegeplatz Nr. B2 - B19, C2 - C192.207,00

Aichenrainer

Liegeplatz Nr. 00, 12 - 17, 18 - 21, 44 - 47, 48 - 51736,00
Liegeplatz Nr. 7 -11, 22 - 26, 39 - 43, 52 - 56975,00
Liegeplatz Nr. 1 - 6, 27 - 32, 33 - 38, 57 - 621.453,00
Schwimmstegplätze1.931,00

Strompauschale für Boote mit Elektromotoren

bis 1000 Watt80,00
von 1001 Watt bis 2000 Watt140,00
von 2001 Watt bis 4000 Watt200,00
über 4000 Watt400,00

Markt - Kosten und Gebühren in EUR

Tarife pro Marktplatz und Anbieter pro Markttag inkl. UST

Marktstände bis 5 m²5,00
Marktstände über 5 m² bis 10 m²10,00
Marktstände über 10 m² bis 20 m²20,00
Marktstände über 20 m²50,00

Müll - Kosten und Gebühren in EUR

Abfallgebühr je Entleerung im Abholbereich inkl. UST

je Müllbehälter mit 120 lt. Behältervolumen8,25
je Müllbehälter mit 240 lt. Behältervolumen16,50
je Müllbehälter mit 1.100 lt. Behältervolumen75,50
je m³ Sperrmüll32,50
zusätzliche Müllsäcke je Müllsack mit 90 lt. Volumen6,90
Laubsäcke je Stück2,50
je Biotonne mit 120 lt. Behältervolumen8,00
je Biotonne mit 240 lt. Behältervolumen14,00

Nächtigungstaxe - Kosten und Gebühren in EUR

Nächtigungstaxe

pro Person und Nächtigung0,70

pauschalierte Nächtigungstaxe

jährlich
Ferienwohnung/Zweitwohnsitz bis 60 m²60,00
Ferienwohnung/Zweitwohnsitz 60 m² bis 100 m²90,00
Ferienwohnung/Zweitwohnsitz über 100 m²120,00

Ortstaxe - Kosten und Gebühren in EUR

Ortstaxe

pro Person und Nächtigung
Ortstaxe2,00

pauschalierte Ortstaxe

für Eigentümer von Ferienwohnungen; jährlich
bis zu 60 m²200,00
von mehr als 60 bis 100 m²300,00
von mehr als 100 m²400,00

Parkbadtarife - Kosten und Gebühren in EUR

In der Zeit vom 15.06. bis 15.08. ab 19.00 Uhr freier Eintritt –
während der übrigen Öffnungszeiten ab 18.00 Uhr freier Eintritt.

Tageseintritte

Tageskarte Erwachsene5,90
Tageskarte Kinder (6 - 14 Jahre)1,80
Tageskabine5,00
Familientageskarte 2 Erwachsene + 1 Kind (6 - 14 Jahre)12,50
Familientageskarte je weiteres Kind (6 - 14 Jahre)1,50
Nachmittagskarte Erwachsene ab 15.00 Uhr3,60
Nachmittagskarte Kinder (6 - 14 Jahre) ab 15.00 Uhr1,00

Blockkarten

Block Erwachsene (14)62,00
Block Kinder (6 - 14 Jahre) (14)23,00

Saisonkarten

Saisonkarte Erwachsene62,00
Saisonkarte Jugendliche (15 - 19 Jahre)49,00
Saisonkarte Kinder (6 - 14 Jahre)25,00
Saisonkästchen klein (nur in Verbindung mit saisonaler Zutrittsberechtigung)20,00
Saisonkästchen groß (nur in Verbindung mit saisonaler Zutrittsberechtigung)55,00
Saisonkarte mit Kabine bis 4 Personen320,00
Saisonkarte mit Kabine bis 3 Personen255,00
Saisonkarte mit Kabine bis 2 Personen190,00
Saison-SUP-Ständer (nur in Verbindung mit saisonaler Zutrittsberechtigung)50,00

Saisonkarten für Vermieter

Saisonkarte mit Kabine für 4 Personen325,00
Kartenblock (150 Eintritte)450,00

Kabinenpreise für neue Kabinen

Saisonkarte mit Kabine für 4 Personen, Größe 2,8 m²350,00
Saisonkarte mit Kabine für 4 Personen, Größe 3,0 m²405,00
Saisonkarte mit Kabine für 4 Personen, Größe 3,4 m²440,00

Sachtarife

Tischtennis 1/2 Stunde1,00
Schließfachgebühr1,00
Chip Einsatz (Der Einsatz verfällt bei Verlust oder Nicht-Rückgabe bis zum Ende der Badesaison.)10,00
Schlüsseleinsatz für Saisonkästchen groß und Saisonkarte mit Kabine bis 3 Personen (Der Einsatz verfällt bei Verlust oder Nicht-Rückgabe bis zum Ende der Badesaison.)20,00

Sondertarife

Parkplatzgebühr vom 15.5. bis 15.9. täglich von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
bis 1 Stunde1,00
bis 2 Stunden2,00
Tagestarif3,00

Aktive Rettungsschwimmer der ÖWR, die im Parkbad Dienst versehen, haben freien Eintritt (GR 17/94) und freies Parken am Parkplatz „Schlossallee“ und „Pamperlallee“ unter Benützung einer von der Gemeinde Krumpendorf a. Ws. ausgestellten Parkberechtigung, welche gut sichtbar beim Fahrzeug anzubringen ist.

Reisepass - Kosten und Gebühren in EUR

Erwachsene

und Kinder ab dem 12. Geburtstag

Normale Zustellung75,90 Euro
Expresszustellung100,00 Euro
Ein-Tages-Expresspass220,00 Euro

Kinder bis zum bzw. am 2. Geburtstag

Normale Zustellung bei Erstausstellunggebührenfrei
Normale Zustellung bei Ausstellung eines weiteren Reisepasses, z.B. wegen Namensänderung30,00 Euro
Expresszustellung45,00 Euro
Ein-Tages-Expresspass165,00 Euro

Kinder nach dem 2. Geburtstag

Normale Zustellung30,00 Euro
Expresszustellung45,00 Euro
Ein-Tages-Expresspass165,00 Euro

Schiffsführerpatent - Prüfungsantrag - Kosten und Gebühren in EUR

Schiffsführerpatent - Prüfungsantrag

Kapitänspatent – Schifferpatent für die Binnenschifffahrt A oder B240,00
Streckenzeugnis55,00
Kapitänspatent – Seen und Flüsse179,00
Schiffsführerpatent – 20 m120,00
Schiffsführerpatent – 20 m – Seen und Flüsse80,00
Schiffsführerpatent – 10 m60,00
Schiffsführerpatent – 10 m – Seen und Flüsse40,00

Aus- und Zustellung des Befähigungsausweises durch die Österreichischen Staatsdruckerei GmbH

Inlandszustellung24,70
Auslandszusendung28,70

Schulische Tagesbetreuung - Kosten und Gebühren in EUR

Kostenbeitrag (Elternbeitrag)

Der monatliche Elternbeitrag für den Betreuungsteil der ganztägigen Schulform beträgt:
Betreuung an 5 Tagen111,00
Betreuung an 4 Tagen89,00
Betreuung an 3 Tagen67,00
Betreuung an 2 Tagen45,00
Betreuung an 1 Tag22,00

Essensbeitrag/Verpflegung

Der monatliche Essensbeitrag beträgt:
Betreuung an 5 Tagen100,00
Betreuung an 4 Tagen80,00
Betreuung an 3 Tagen60,00
Betreuung an 2 Tagen40,00
Betreuung an 1 Tag20,00

Ist ein Kind mehr als 3 Wochen pro Monat durchgehend wegen Erkrankung am Besuch verhindert, so wird der Eltern- und Essensbeitrag für diesen Monat nach Vorlage einer ärztlichen Bestätigung zur Gänze erlassen.

Schülerhort - Kosten und Gebühren in EUR

Tarife

In den Beträgen sind 13% UST enthalten.
Monatsbeitrag ohne Verpflegung128,00
Tagesbeitrag ohne Verpflegung12,00
Monatsbeitrag für Verpflegung100,00
Tagesbeitrag für Verpflegung5,00
Kreativbeitrag Betreuungsjahr25,00

Sollte das Kind krankheitsbedingt länger als 14 Tage den Hort nicht besuchen, ist der halbe Beitrag zu leisten (ärztliche Bestätigung).

Slipstelle - Kosten und Gebühren in EUR

Öffnungszeiten der Slipstelle: 01. April bis 15. Mai und 15. September bis 31. Oktober jeden Jahres.

Öffnung Slipstelle

außerhalb der Öffnungszeit pro Öffnung40,00

Sturzhelmpflicht - Antrag auf Befreiung - Kosten und Gebühren in EUR

Sturzhelmpflicht - Antrag auf Befreiung

Bundesabgabe28,60
Verwaltungsabgabe6,50

Tarife für den Friedhof der Gemeinde Krumpendorf am Wörthersee - Kosten und Gebühren in EUR

Alle Tarife inkl. UST

Gräber

Einzelgrab für 10 Jahre200,00
Familiengrab für 10 Jahre300,00
Mauergrab für 10 Jahre350,00
Mauer-Einzelgrab für 10 Jahre250,00
Dreifach-Grab für 10 Jahre500,00
Gruft für 25 Jahre2.800,00

Urnenhain

Urnennische für 10 Jahre220,00
Urnenplatz(Grab) für 10 Jahre220,00
Einmalige Beitrag - pro Urnennische420,00
Einmaliger Beitrag - pro Urnenplatz420,00

Gebühren

Überlassung eines Raumes in der Totenhalle65,00
Inanspruchnahme einer Kühlzelle bis 3 Tage pro Tag24,00
Inanspruchnahme einer Kühlzelle ab dem 4. Tag pro Tag8,00
Grab abräumen (Blumen, Kränze, etc.) je Fall40,00
Beleuchtungsstrom für eine Aufbahrung pauschal20,00
Sonstige Personalleistungen je Mann und Stunde38,00

Terrassenareal/Waldarena - Kosten und Gebühren in EUR

Veranstaltungen am Terrassenareal und in der Waldarena inkl. Betriebskosten und Strom pro Tag40,00

Verein, Errichtung - Meldung - Kosten und Gebühren in EUR

Für die Anzeige der Vereinserrichtung fallen folgende Gebühren an:

Verein, Errichtung - Meldung

Für die Anzeige:14,30 Euro Bundesgebühr
Zusätzlich Beilagengebühren (für beigelegte Statuten):3,90 Euro pro Bogen (max.21,80 Euro)

Weitere Informationen über möglicherweise anfallende Kosten entnehmen Sie bitte diesem Link.

Wasserversorgung - Kosten und Gebühren in EUR

Wasseranschlussbeiträge (Ergänzungsbeiträge)

Beitragssatz je Bewertungseinheit inkl. UST3.500,00

Wassergebühren

Bereitstellungsgebühr pro Bewertungseinheit inkl. UST pro Jahr60,00
Wassergebühr pro m³ Wasser inkl. UST1,30

Zweitwohnsitzabgabe - Kosten und Gebühren in EUR

Die Abgabe wird nach der Nutzfläche der Wohnung bemessen. Als Nutzfläche gilt die gesamte Bodenfläche einer Wohnung.

Zweitwohnsitzabgabe pro Monat

Wohnungen mit einer Nutzfläche bis 30 m²11,80
Wohnungen mit einer Nutzfläche von mehr als 30 m² bis 60 m²23,60
Wohnungen mit einer Nutzfläche von mehr als 60 m² bis 90 m²41,30
Wohnungen mit einer Nutzfläche von mehr als 90 m²64,80

Die Höhe der Abgabe verringert sich um jeweils 10vH der festgelegten Abgabenbeträge, wenn die Wohnung über keine Zentralheizung, keine elektrische Energieversorgung oder keine Wasserentnahmestelle in der Wohnung verfügt.