Auskunft – Melderegister

Unternehmen und Privatpersonen können bei der Meldebehörde Personen-/ Meldeauskunft über den Hauptwohnsitz einer Person beantragen. Um Auskunft über diese Person zu erhalten, sind mindestens Vor- und Familienname und ein zusätzliches Merkmal, das diese Person eindeutig identifiziert, wie z.B. Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit oder die frühere Adresse anzugeben. Es wird keine Auskunft erteilt, wenn Auskunftssperre besteht. Der Antrag auf Meldeauskunft kann persönlich, auf dem Postweg oder per Internet erfolgen.

Zuständigkeit und Kontakt

Michaela Ott M.A. M.A.

Bürgerservice

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