Allgemeine Information – Personenstandsurkunden/Zentrales Personenstandsregister

Bei Personenstandsurkunden handelt es sich um amtliche Dokumente, die den Personenstand betreffen:

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Partnerschaftsurkunde
  • Sterbeurkunde

Zentrales Personenstandsregister (ZPR)

Heute arbeiten Standesämter mit Eintragungen im Zentralen Personenstandsregister (ZPR), in welchem alle den Personenstand betreffenden Fälle (Geburt, Ehe, Eingetragene Partnerschaft, Tod) hinterlegt sind. Dieses Register ersetzt die früher üblichen Personenstandsbücher. Vorteil des Zentralen Personenstandsregisters in Kombination mit dem Zentralen Staatsbürgerschaftsregister (ZSR) ist, dass Personen bei vielen Behördenwegen zur Identifikation nur mehr einen Lichtbildausweis vorlegen müssen.

Zuständigkeit und Kontakt

Patricia Apriessnig-Ploner

Bauamt, Standesamt

Standesamt, Bauamt

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