Geburtenbuch – Auszug

Der Auszug aus dem Geburtenbuch (Registerauszug Geburt) gilt als Nachweis der Geburt vor den Behörden und wird gewöhnlich bei einer Eheschließung oder der Begründung einer eingetragenen Partnerschaft benötigt. Der Auszug aus dem Geburtenbuch darf nur an Personen ausgegeben werden, die diese Eintragung betrifft und jene, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können. Der Auszug ist beim Standesamt erhältlich.

Zuständigkeit und Kontakt

Patricia Apriessnig-Ploner

Standesamt, Verwaltung

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