Zivildienst – Zuerkennung Wohnkostenbeihilfe

Die Wohnkostenbeihilfe wird nur auf Antrag gewährt und dient zur Abdeckung jener Kosten, die nachweislich für die erforderliche Beibehaltung der eigenen Wohnung entstehen. Die Antragstellung hat ab Zustellung des Zuweisungsbescheides zu erfolgen, ein entsprechend vorausgefüllter Antrag um Wohnkostenbeihilfe wird gemeinsam mit dem Zuweisungsbescheid zugeschickt.

Alternativ können auch folgende Formulare für die Antragstellung verwendet werden:
Antrag auf Familien-/Partnerunterhalt und Wohnkostenbeihilfe 
Antrag auf Familien-/Partnerunterhalt und Wohnkostenbeihilfe (mit Bürgerkarte/Handysignatur) 

Über Anspruch und Höhe der Wohnkostenbeihilfe entscheidet das Heerespersonalamt.