Zivildienst – Zuerkennung Familienunterhalt

Für die Dauer des Zivildienstes kann, bei zutreffenden Voraussetzungen, Anspruch auf Familien- bzw. Partnerunterhalt bestehen.

Die Antragstellung hat bereits ab der Zustellung des Zuweisungsbescheides zu erfolgen. Ein entsprechender vorausgefüllter Antrag wird gemeinsam mit dem Zuweisungsbescheid zugeschickt.

Alternativ können auch folgende Formulare für die Antragstellung verwendet werden:

Antrag auf Familien-/Partnerunterhalt und Wohnkostenbeihilfe 
Antrag auf Familien-/Partnerunterhalt und Wohnkostenbeihilfe (mit Bürgerkarte/Handysignatur) 

Die Zuständigkeit für die Zuerkennung des Familienunterhaltes liegt beim Heerespersonalamt.