Allgemeine Information – Wehrdienst

Die Wehrpflicht beginnt für einen österreichischen Staatsbürger mit dem 17. Lebensjahr und endet mit dem 50. Geburtstag, in Sonderfällen auch mit dem 65. Geburtstag.

Zum Grundwehrdienst an sich können österreichische Männer zwischen dem 18. und dem 35. Lebensjahr eingezogen werden. Nachdem in einem Stellungsverfahren die Eignung zum Wehrdienst festgestellt wurde, besteht die Pflicht, sechs Monate lang am Grundwehrdienst teilzunehmen. 

Wer aus Gewissensgründen den Grundwehrdienst nicht leisten möchte, kann sich für einen neunmonatigen Zivildienst entscheiden.