Volksbefragung
Eine Volksbefragung wird im Gegensatz zu einer Volksabstimmung vom Bundespräsidenten angeordnet. Sie dient der Regierung, vor Beschlussfassung eines Gesetzes im Nationalrat, eine Meinung vom Volk einzuholen. Eine Volksbefragung kann sowohl zu bundesweiten Angelegenheiten als auch zu Themen, die dem Landesrecht zugeordnet werden können, erfolgen. Die Volksbefragung muss mit einer mit „ja“ oder „nein“ zu beantwortenden Frage oder aus zwei alternativen Lösungsvorschlägen bestehen. An einer Volksbefragung dürfen alle am Befragungstag stimmberechtigten Österreicherinnen und Österreicher teilnehmen. Eine Abgabe der Stimme mittels Stimmkarte ist möglich.
Volksbefragung am 12.01.2025
Kärntenweit fand am 12.01.2025 eine Volksbefragung mit folgender Fragestellung statt: „Soll zum Schutz der Kärntner Natur (einschließlich des Landschaftsbildes) die Errichtung weiterer Windkraftanlagen auf Bergen und Almen in Kärnten landesgesetzlich verboten werden?“
Ergebnis der Gemeinde Krumpendorf am Wörthersee:
Windkraftanlagen Verbot „JA“: 335 Stimmen
Windkraftanlagen Verbot „NEIN“: 708 Stimmen
Zuständigkeit und Kontakt

Heidemarie Hausharter















