Strafregister – allgemeine Informationen

Das Strafregister ist ein zentral geführtes Register. Es beinhaltet jede rechtskräftige Verurteilung durch österreichische Strafgerichte und bestimmte rechtskräftige Verurteilungen ausländischer Strafgerichte. Die Führung des Strafregisters obliegt der Landespolizeidirektion Wien (Strafregisteramt).

Das Strafregisteramt ist jedoch nicht für die Ausstellung der Strafregisterbescheinigung zuständig.

Im Strafregister finden sich vor allem:

  • alle rechtskräftigen Verurteilungen durch österreichische Strafgerichte,
  • alle rechtskräftigen Verurteilungen österreichischer Staatsbürgerinnen/Staatsbürger und solcher Personen, die in Österreich ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, durch ausländische Gerichte und
  • alle sich auf diese Verurteilungen beziehenden Entscheidungen inländischer und ausländischer Strafgerichte.

Zuständigkeit und Kontakt

Michaela Ott MA MA

Bürgerservice

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