Straßenumzüge – Antrag auf Durchführung

Für Straßenumzüge auf öffentlichen Verkehrsflächen benötigen Sie eine Genehmigung von der Gemeinde. Der Antrag muss mindestens einen Monat vor dem geplanten Termin eingereicht werden, um eine Ortsverhandlung durchführen zu können. Das Ergebnis dieser ist wichtig, um festzustellen, ob und in welcher Form die Veranstaltung bewilligt wird.

Folgende Daten müssen im schriftlichen Antrag (formlos) enthalten sein:

  • Name (inkl. Geburtsdatum) oder Firmenname (inkl. Firmenbuchnummer und UID-Nummer),
  • Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse des Antragstellers/der Antragstellerin für Rückfragen,
  • Veranstaltungsgebiet/-fläche,
  • Datum und Zeitspanne der geplanten Veranstaltung,
  • Aufbauten wie Zelte, Stände etc.,
  • Planskizze (nur bei umfangreichen Veranstaltungen).

Bitte kontaktieren Sie uns zeitgerecht, um einen reibungslosen Ablauf Ihrer Veranstaltung zu gewährleisten.

Zuständigkeit und Kontakt

Ing. Karl-Heinz Rieger

Bauamt

Bereichsleiter Technik-Bauamt (Tiefbau, Grundverkehr, Widmungen, Gebäudeverwaltung, EDV, Parkbad, Einkauf, etc.)