Grab, Nutzungsverlängerung – Antrag
Das Nutzungsrecht für Gräber wird je nach Art der Grabstelle für zehn Jahre oder länger vergeben.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- bestehendes Nutzungsrecht eines Grabes,
- die rechtliche Befugnis der Verlängerung.
Für weitere Informationen und genaue Richtlinien informieren Sie sich bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.
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Zuständigkeit und Kontakt

Gernot Bürger
Bürgermeister, Bauhofleitung

Heidemarie Messner

Michaela Ott M.A. M.A.
Derzeit Karenz