Tourismusabgabe – Information

Seit 1. Jänner 2013 ist die Zuständigkeit in punkto Tourismusabgabe von den Gemeinden an das Amt der Kärntner Landesregierung (Dienststelle für Landesabgaben) übertragen worden.

Welche gesetzlichen Änderungen gibt es bei der Tourismusabgabe?

Neben Änderungen bzgl. der Aufteilung des Ertrages aus der Tourismusabgabe (Gemeinden – Tourismusverbände und Tourismusregionen, Land Kärnten) ist die Verschiebung der Zuständigkeit für die Einhebung der Abgaben von den Gemeinden zur Dienststelle für Landesabgaben die wesentliche Änderungen.

Wer ist abgabepflichtig und was müssen die Abgabepflichtigen tun?

Abgabepflichtig sind alle selbständig Erwerbstätigen (natürliche und juristische Personen, Personengemeinschaften), die aus dem Tourismus Nutzen ziehen und Einkünfte gemäß § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 und 6 desEinkommensteuergesetzes 1988, BGBl. Nr. 400, erzielen.

Die Gemeinde übermittelt die Daten der Abgabepflichtigen an die Dienststelle für Landesabgaben beim Amt der Kärntner Landesregierung. Die Dienststelle sendet dann in einem nächsten Schritt individualisierte Abgabenerklärungen an die Betreffenden. Diese werden gebeten, ausschließlich diese Abgabenerklärungen bei der Dienststelle für Landesabgaben einzureichen.

Wo bekommen Sie Informationen zum Tourismusabgabegesetz bzw. Ausfüllhilfen für die Tourismusabgabeerklärung?

Die Ausfüllhilfe wird zusammen mit der Abgabeerklärung von der Dienststelle für Landesabgaben an Sie versendet.

Onlineanträge

Seit Februar 2016 besteht die Möglichkeit die Abgabenerklärung elektronisch einzureichen. Hier gelangen Sie zur Online-Abgabeerklärung.

Ebenso elektronisch verfügbar ist eine Neuanmeldung. Über diesen Link gelangen Sie zur Neuanmeldung Anmeldepflichtiger.

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Diensstelle für Landesabgaben.