Hundehaltung – Meldung (An- und Abmeldung)

Hunde müssen binnen 4 Wochen nach Erwerb bei der Gemeinde angemeldet werden. Nachdem die Hundeabgabe entrichtet wurde, erhalten Sie von der Gemeinde eine gültige nummerierte Hundemarke, welche gut befestigt am Hundehalsband getragen werden muss.

Die Abmeldung eines Hundes aufgrund von Tod, Umzug oder Weitergabe muss innerhalb eines Monats bei der Gemeinde erfolgen.

Zuständigkeit und Kontakt

Iveta Krainz

Bürgerservice, Verwaltung

Zuständigkeit und Kontakt

Michaela Ott M.A. M.A.

Bürgerservice

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