Hundeabgabe – Ermäßigung – Antrag
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Befreiung, Ermäßigung oder Ausnahme von der Hundesteuer (z.B. Nutzhunde, Therapie-, Dienst- und Rettungshunde, Assistenzhunde, etc.) beantragt werden. Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie am Gemeindeamt.
Zuständigkeit und Kontakt
Iveta Krainz
Heidemarie Messner
Zuständigkeit und Kontakt
Michaela Ott MA MA
Derzeit Karenz