Hundeabgabe – Ermäßigung – Antrag

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Befreiung, Ermäßigung oder Ausnahme von der Hundesteuer (z.B. Nutzhunde, Therapie-, Dienst- und Rettungshunde, Assistenzhunde, etc.) beantragt werden. Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie am Gemeindeamt.

Zuständigkeit und Kontakt

Iveta Krainz

Bürgerservice, Verwaltung

Zuständigkeit und Kontakt

Michaela Ott M.A. M.A.

Bürgerservice

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