Grundsteuer – Grundsteuerbefreiung – Antrag

Sie können für neu errichtete Wohnungen, Wohnheime oder wohnbaugeförderte Baulichkeiten eine zeitlich befristete Grundsteuerbefreiung bei der Gemeinde beantragen. Nähere Auskünfte erhalten Sie beim Gemeindeamt.

Bei Fragen zur Grundsteuer wenden Sie sich bitte direkt an das Gemeindeamt Krumpendorf am Wörthersee.

 

 

 

Zuständigkeit und Kontakt