Anbringen von Werbe- und Ankündeinrichtungen – Antrag

Für das Anbringen von Werbe- und Ankündeinrichtungen bedarf es eines bewilligten Antrages. Außerhalb eines Ortsgebietes sind Ankündigungen und Werbeeinrichtungen an Straßen bis 100 Meter vom Fahrbahnrand entfernt verboten.

Die Genehmigung wird nach einem formlosen Antrag, welcher entweder per E-Mail oder mit der Post eingehen muss, erteilt. Das Ansuchen muss folgende Daten enthalten:

  • Darstellung und Beschreibung der Werbe- und Ankündigungseinrichtung inklusive Maße,
  • geplanter Standort des Schildes inklusive Lageplan.

Werden auf Straßen und Gehsteigen Werbe- und Ankündeinrichtungen angebracht, muss eine straßenpolizeiliche Bewilligung beantragt werden. Voraussetzung für die Genehmigung solcher Schilder ist die freie Sicht über den Straßenverkehr bzw. die Sicherung der Straßenregelung (u.a. Ampeln, Verkehrszeichen, Straßennamen).

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie das Gemeindeamt, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Zuständigkeit und Kontakt

Egydius Bernhart

Bauamt

Bauamtsleiter Hochbau

Ing. Karl-Heinz Rieger

Bauamt

Bereichsleiter Technik-Bauamt (Tiefbau, Grundverkehr, Widmungen, Gebäudeverwaltung, EDV, Parkbad, Einkauf, etc.)