Wasserversorgung – Wasseranschluss

Wasseranschluss

Ist kein Wasseranschluss vorhanden müssen Sie den Anschluss an die öffentliche Trinkwasserleitung und die Zuleitung zum Bauobjekt beantragen.

Wasseranschlussbeitrag

Für den Anschluss an die öffentliche Trinkwasserleitung und für die Zuleitung zum Bauobjekt ist eine Wasseranschlussgebühr (Wasseranschlussbeitrag) zu entrichten. 

Wasseranschluss – Einbau Subzähler

Es ist möglich, mit dem Einbau eines eigenen Subzählers (Gartenwasserzählers) Abwassergebühren zu sparen.

Für Wasser, das nach dem Verbrauch in die Kanalisation abfließt und später in einer Kläranlage gereinigt werden muss, fallen Abwassergebühren an. Wird ein Teil Ihres Wassers z.B. für die Bewässerung Ihrer Pflanzen im Garten benützt, können Sie dafür einen Subzähler einbauen lassen und somit Geld sparen. Für den Einbau ist ein ensprechender Antrag zu stellen.

Zuständigkeit und Kontakt

Ing. Karl-Heinz Rieger

Bauamt

Bereichsleiter Technik-Bauamt (Tiefbau, Grundverkehr, Widmungen, Gebäudeverwaltung, EDV, Parkbad, Einkauf, etc.)