Baubewilligung

Für unterschiedliche Bauvorhaben sowie für Abbrucharbeiten benötigen Sie eine behördliche Bewilligung. Um Erteilung dieser Bewilligung ist schriftlich bei der Behörde anzusuchen. Einen Antrag auf Baubewilligung, Abbruch von Objekten, Baubewilligung in Ortsbildschutzgebieten, Errichtung von Aufzugsanlagen sowie für den Bau von Feuerungsanlagen über 50 kW können Sie beim Gemeindeamt stellen.

Bewilligungspflichtige Bauvorhaben

  • Errichtung Wohnhaus, Wirtschaftsgebäude, Dachgaupe, Garage, Kamin, Luftwärmepumpe, Nebengebäude, Stützmauer
  • Um- und Zubau bei Gebäuden
  • Abbruch von Gebäuden und baulichen Anlagen
  • Änderung Verwendungszweck von Gebäuden

Zuständigkeit und Kontakt

Egydius Bernhart

Bauamt

Bauamtsleiter Hochbau