Ein Antrag – mehrere Unterstützungen. In die Wohnbeihilfe NEU fließen zahlreiche Unterstützungen mit ein, die bisher einzeln beantragt werden mussten, wie etwa der Heizkostenzuschuss oder der Kärnten Bonus. Nunmehr reicht ein Antrag für eine umfassende Unterstützung. Infos zur Antragstellung unter www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/BW-L58
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Wohnbeihilfe und Betriebskostenunterstützung NEU