Gemeinde Krumpendorf am Wörthersee
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Sicher in die Radsaison

Information des Postenkommandanten Gustav Isopp, PI Krumpendorf am Wörthersee

Zweiradsaison. Mit Beginn der wärmeren Jahreszeit beginnt auch die Zweiradsaison. Denken Sie rechtzeitig an die kraftfahrrechtlichen Vorschriften! Reifen, Profiltiefe, Beleuchtung, etc. Oft wird auf das „Pickerl“ (wiederkehrende Begutachtung gem. § 57a KFG) vergessen! Bei einer Fahrzeugkontrolle durch ein Straßenaufsichtsorgan wird auf die abgelaufene Frist hingewiesen, eine Anzeige ist unumgänglich.

Benützung von Fahrrädern. Radhelmpflicht für Kinder unter zwölf Jahren! Verantwortlich dafür ist seine Aufsichtsperson. Das gilt auch für den Transport von Kindern unter zwölf Jahren per Fahrrad(-anhänger). Telefonieren während des Radfahrens ohne Freisprecheinrichtung ist verboten. Für RadfahrerInnen gilt ein Alkohollimit von 0,8 Promille. Radfahren zur Nachtzeit NIE ohne vorgeschriebene Beleuchtung.

Fahrverbote für Fahrräder: Gehsteig (außer zum Queren), Gehweg, auf dem für FußgängerInnen bestimmten Teil eines (getrennten) ‚Geh- und Radweges‘, Autobahn, Autostraße, Beschilderte Fahrverbote. Das Schieben eines Fahrrades ist auf diesen Verkehrsflächen – ausgenommen Autobahn und Autostraße – erlaubt. Wer ein Fahrrad schiebt, gilt nicht als RadfahrerIn.

Halten Sie die derzeit vorgeschriebenen Sicherheitsabstände und -maßnahmen auch beim Radfahren ein!