- 24. März 2022
Abbrennen von Osterfeuer
Ansuchen zum Abbrennen von Osterfeuer sind bis spätestens Mittwoch 6.4.2022 einzubringen. Weiters wird aufgrund der derzeit herrrschenden Trockenheit in diesem Zusammenhang auch auf die Verordnung „Anordnung zur Vorbeugung von Waldbränden“ verwiesen (siehe Download anbei)! Downloads Anordnung-zur-Vorbeugung-von-Waldbraenden.pdf 55 kB …