Gemeinde Krumpendorf am Wörthersee
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Müllverbrennung im Garten oder Ofen ist verboten

Die Gemeinde erinnert daran, dass das Verbrennen von Abfällen im Garten oder in privaten Öfen gesetzlich verboten ist. Trotz weit verbreiteter Irrtümer ist das „Entsorgen“ von Müll über offene Feuerstellen oder Holzöfen nicht erlaubt – und kann teure Strafen bis 2.200,– Euro nach sich ziehen.
Laut Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG), insbesondere § 15 Abs. 4b, ist das Verbrennen von Abfällen, wie z. B.: Kunststoff, Verpackungen, Altholz, lackiertes oder beschichtetes Holz, Kartonagen, Papiermüll oder Hausreste, ausdrücklich nicht zulässig – auch nicht im eigenen Garten oder im Holzofen!

Warum dieses Verbot?
Bei der illegalen Verbrennung von Müll entstehen gesundheits- und umweltschädliche Schadstoffe, darunter Dioxine, Feinstaub und krebserregende Gase. Diese gelangen unkontrolliert in die Luft, in den Boden und schädigen Mensch, Tier und Natur. Auch Heizgeräte werden durch Müllverbrennung beschädigt – mit teuren Folgen.

Was dürfen Sie tun?
Zulässig ist das Heizen mit naturbelassenem, trockenem Holz in zugelassenen Öfen, Kaminen oder Feuerkörben.

Was ist verboten!
Das Verbrennen von Abfällen im Garten, auf offenem Feuer oder in privaten Öfen.
Unzulässig ist das Heizen mit:
– Kunststoffverpackungen, Getränkekartons, Blumentöpfe, Styropor,
– beschichtetes oder behandeltes Holz (z. B. Paletten, Möbelteile),
– Papier, Kartonagen, Zeitungen und Illustrierte,
– Gartenabfälle wie feuchtes Laub, Strauchschnitt mit Kunststoffresten,
– Reste aus dem Haushalt wie Kleidung, Schuhe oder Verpackungsmaterialen.

Auch wenn diese Stoffe gut brennen, sind sie keine geeigneten Brennstoffe – sie erzeugen gesundheitsschädliche Gase und sind kein Heizmaterial.

So wird in Kärnten richtig entsorgt
Kärnten verfügt über ein flächendeckendes, gut funktionierendes Trennsystem. Bitte nutzen Sie die vorgesehenen Entsorgungswege:
– Restmüll: Dinge, die in keine andere Fraktion passen (z. B. stark verschmutzte Verpackungen).
– Gelber Sack/Gelbe Tonne: Leichtverpackungen aus Plastik, Metall, Verbundstoffen (z. B. Joghurtbecher, Konservendosen).
– Papiermüll: Zeitungen, Karton, Verpackungen ohne Kunststoffanteile.
– Altglascontainer: Flaschen, Gläser – farbgetrennt (weiß & bunt).
– Biotonne/Kompostplatz: Küchenabfälle (ohne Verpackung), Rasenschnitt, Laub.

„Uns allen liegen eine gesunde Umwelt und das gute Miteinander in der Gemeinde am Herzen. Illegale Müllverbrennung schadet beidem. Ich bitte Sie daher eindringlich: Halten Sie sich an die Regeln, entsorgen Sie Abfälle über die vorgesehenen Sammelstellen – und helfen Sie mit, unsere Gemeinde sauber und lebenswert zu halten“, sagt Vbgm. Manfred Bacher, Referent für Müllabfuhr und Abfallbeseitigung.