Osterschießen

Das Osterschießen gehört zum volkstümlichen Brauchtum und kann auf eigene Verantwortung durchgeführt werden. Es müssen alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, um die Gesundheit von Menschen nicht zu gefährden. Vor allem auf Kinder, ältere und kranke Menschen sollte besonders Rücksicht genommen werden.

Für das Osterschießen werden von der Gemeinde sowie der Polizeiinspektion folgende Zeiten festgelegt:

  • Karsamstag, 16:00 Uhr bis Ostersonntag, 1:00 Uhr
  • Ostersonntag, 6:00 bis 13:00 Uhr

Antrag

Für die Durchführung des Osterschießens ist ein Antrag an die Gemeinde zu stellen. Folgende Informationen werden benötigt:

  • Name der verantwortlichen Person
  • Ort bzw. die Parzellen-Nummer
  • Name des Grundeigentümers